Der externe Datenschutzbeauftragte
Der externe Datenschutzbeauftragte erbringt für Sie alle Leistungen, die der Gesetzgeber fordert und ist für Sie, Ihre Lieferanten und Kunden der kompetente Ansprechpartner in Sachen Datenschutz. Sie müssen sich nicht in das Thema einarbeiten, sondern erhalten eine kompetente Dienstleistung. Ihre Steuererklärung erstellen Sie doch auch nicht selbst, sondern durch ihren Steuerberater.
erstellt die gesetzlich geforderten Unterlagen und Verzeichnisse
übernimmt die gesetzlich vorgeschriebene Unterweisung Ihrer Mitarbeiter
bringt den aktuellen geforderten Wissensstand mit
ist für Sie permanent verfügbar
prüft Ihren Internetauftritt und Ihre E-Mail-Anwendung auf Gesetzeskonformität
erzeugt keine verdeckten Kosten
Und das ALLES zu einem Preis, den Sie schon für das Einsteigerseminar für Datenschutz zahlen würden.
Der Geschäftsführer erfüllt seine gesetzlichen Verpflichtungen nach dem Bundesdatenschutzgesetz.
Der DSB versetzt das Unternehmen in die Lage, auf Anfragen von Betroffenen, anderen Unternehmen und anderen Datenschutzbeauftragten zu reagieren.
Der DSB macht eine Erhebung der IT:
Eine unabhängige Person durchleuchtet die EDV und sucht nach Schwachstellen.
Eine unabhängige Person dokumentiert die Organisation des Unternehmens.
Eine unabhängige Person prüft die Datensicherheit.
Die Kosten für die Erstqualifikation eines Mitarbeiters, sowie Folgekosten aus laufender Fortbildung und Beschaffung von Fachliteratur entfallen.
Die Erstellung des Datenschutzkonzeptes erfolgt außerhalb aller hierarchischen Strukturen, d. h. auf Befindlichkeiten von Dienstleistern innerhalb und außerhalb des Unternehmens muss keine Rücksicht genommen werden.
Der DSB untersteht direkt der Geschäftleitung, d. h. alle Berichte und Dokumentationen kommen ungefiltert durch Abteilungsinteressen und Eigeninteressen von Mitarbeitern zum Entscheider.
Der DSB steht der Geschäftsführung permanent als Ansprechpartner zur Verfügung. Urlaub, Krankheit, Fortbildung und mangelnde Verfügbarkeit durch Belastungen des Tagesgeschäfts sind keine Hinderungsgründe.
Der DSB stellt die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter im Bereich Datensicherheit und Datenschutz in Frage, d. h. er ist ein wertvolles Kontroll-Instrument der Geschäftsleitung.
Der DSB hilft bei der Erstellung eines Datensicherheitskonzeptes, das kurz- und mittelfristige Entscheidungen der IT verbessern kann.